Verein der Belgischen Schäferhunde Österreichs
Wichtige News

18.06.2013

Änderung der Zuchtordnung -  DNA - gültig ab 1. Juni 2013


Beschluss des Vorstandes vom 20.04.2013:

Der Vorstand hat beschlossen, dass für jeden Hund, der in der Zucht in Österreich zum Einsatz kommt, ein DNA Profil erstellt sein muss.

Es werden Abstriche der Maulschleimhaut genommen und über das deutsche Labor Eurofins (gleiches Labor wie DMC) ausgewertet.

Die Abnahme der DNA erfolgt durch den Zuchtwart oder dessen Stellvertreter in den Bundesländern. Im Ausnahmefall kann auch einer der Vertrauenstierärzte die Abnahme durchführen. Die entsprechenden Sets mit den entsprechenden Nummern müssen beim Zuchtwart angefordert werden und danach an diesen zurückgeschickt werden. Sollte ein Tierarzt die DNA abnehmen, dann ist von diesem eine Bestätigung mit Stempel und Unterschrift beizulegen.

Auch für im Ausland stehende Deckrüden ist ein DNA Profil erforderlich.

Bei jeder Wurfabnahme wird ein Welpe zufällig ausgewählt und von diesem wird ein Abstrich genommen und mit der DNA der Eltern abgeglichen.

Die Kosten für den Abgleich trägt der VBSÖ. Sollte der Abgleich ergeben, dass die vom Züchter angegebene Abstammung falsch ist, so müssen alle Welpen auf Kosten des Züchters DNA getestet werden.

Für Fragen kontaktieren Sie bitte den Zuchtwart.