Verein der Belgischen Schäferhunde Österreichs
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18.06.2013 |
Änderung der Zuchtordnung -
DNA - gültig ab 1. Juni 2013
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Beschluss des Vorstandes vom 20.04.2013:
Der
Vorstand hat beschlossen, dass für jeden Hund, der in
der Zucht in Österreich zum Einsatz kommt, ein DNA
Profil erstellt sein muss.
Es werden Abstriche
der Maulschleimhaut genommen und über das deutsche Labor
Eurofins (gleiches Labor wie DMC) ausgewertet.
Die Abnahme der DNA erfolgt durch den Zuchtwart oder
dessen Stellvertreter in den Bundesländern. Im
Ausnahmefall kann auch einer der Vertrauenstierärzte die
Abnahme durchführen. Die entsprechenden Sets mit den
entsprechenden Nummern müssen beim Zuchtwart angefordert
werden und danach an diesen zurückgeschickt werden.
Sollte ein Tierarzt die DNA abnehmen, dann ist von
diesem eine Bestätigung mit Stempel und Unterschrift
beizulegen.
Auch für im Ausland stehende
Deckrüden ist ein DNA Profil erforderlich.
Bei
jeder Wurfabnahme wird ein Welpe zufällig ausgewählt und
von diesem wird ein Abstrich genommen und mit der DNA
der Eltern abgeglichen.
Die Kosten für den
Abgleich trägt der VBSÖ. Sollte der Abgleich ergeben,
dass die vom Züchter angegebene Abstammung falsch ist,
so müssen alle Welpen auf Kosten des Züchters DNA
getestet werden.
Für Fragen kontaktieren Sie
bitte den Zuchtwart. |
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