Rasseneinteilung für Belgische Schäferhunde auf allen Österr.  Ausstellungen:

Sonntag: FCI Gruppe 1 - außer bei Doppel CACIB's: an beiden Tagen (bei Klubausstellungen individuell nach Ausschreibung)

Weitere Informationen zum Ausstellen auf der Website des ÖKV

Weitere Informationen auf der FCI Website 

 ÖKV Ausstellungsordnung gültig ab 1. Oktober 2021

 

Wichtige Infos zu den VBSÖ Ausstellungen:

Ab der Zwischenklasse kann der Formwert für die Zuchtzulassung errungen werden.

Ab der Zwischenklasse werden alle teilnehmende Hunde ausnahmslos gemessen.

Laut Vorstandsbeschluss vom 14.01.2023 wird der Schipperke aufgrund seiner Seltenheit nur noch bei der Klubsiegerschau "Winterschau" teilnehmen. Für die Zuchtzulassung kann der benötigte Formwert auch auf einer IHA des ÖKV's absolviert werden. Bei Fragen bitte den Zuchtwart kontaktieren.

Bei Hunden aus dem Ausland muss eine Eintragung in das ÖHZB vorgenommen werden. Eintragung erfolgt über den Zuchtwart.

Bitte immer die ÖHZB Nummer im Working-dog Profil des Hundes- der über CANIVA für unsere Klubsiegerausstellungen gemeldet werden soll, angeben. Ohne ÖHZB Nummer können wir die Meldung nicht annehmen.

Bei Meldung in der Gebrauchshundeklasse muss der Hund über ein Gebrauchshundezertifikat verfügen. Eine Prüfung alleine reicht nicht aus um in dieser Klasse antreten zu können. Das Gebrauchshundezertifikat kann beim Zuchtwart beantragt werden. Außerdem muss der Meldung in dieser Klasse immer der Nachweis über das Zertifikat angehängt werden. (Wie auch in der Championklasse der Nachweis über den Championstitel erbracht werden muss) Ohne Nachweis wird der Hund in die Offene Klasse umgeschrieben.

Der Eintritt in die Ausstellung ist nur mit einer im internationalen Impfpass eingetragenen Tollwutimpfung gestattet. Die Impfung darf nicht weniger als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein und muss entsprechend den Herstellerangaben des Impfstoffes gültig sein.

Alle Aussteller anerkennen mit Ihrer Meldung die ÖKV Ausstellungsordnung und die gültigen Tierschutzbestimmungen

Hinweis bezüglich Ö.Tierschutzgesetz: Es besteht ausnahmslos Leinenpflicht während der Veranstaltung. Beim Führen bzw. Vorführen der Hunde dürfen ausschliesslich solche Leinen verwendet werden, die den Tieren keine Schmerzen oder Leiden zuführen. Zughalsbänder ohne Stopp sind verboten! 

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht ausgestellt werden. Leitfaden zur Beurteilung von Qualzuchtmerkmalen bei Hunden --> HIER

Für das rechtzeitige Vorführen des Hundes ist der Aussteller selbst verantwortlich.

 

Noch Fragen? Unsere Ausstellungsreferentin hilft euch gerne weiter

 

 

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