Neuer Ausscheidungsmodus FMBB IPO-Weltmeisterschaft, gültig und umgesetzt für die Qualifikation zur FMBB 2019

  1. Die FMBB IPO-Mannschaft wird durch folgende fünf Turniere ermittelt:
  1. ÖKV Siegerprüfung
  2. FCI WM Qualifikation des laufenden Jahres
  3. ÖGV Siegerprüfung
  4. FCI – Ausscheidung des nächsten Jahres
  5. VBSÖ Siegerprüfung (Pflichtstart)

Somit ist die Qualifikation spätestens im November abgeschlossen und ausreichend Zeit für die gesamte Planung.

  1. Bei der Teilnahme an allen fünf Quali Prüfungen werden die drei tiefsten Schlussresultate gestrichen. Die Teilnahme an der VBSÖ Siegerprüfung ist verpflichtend, an den anderen drei fakultativ. Die 300er Regelung findet Anwendung.
  2. Bei Punktegleichheit entscheidet zuerst die höhere Gesamtsumme der Punktzahlen in der Abteilung C, dann in B und abschließend in A. Sind alle 3 Ergebnisse gleich, startet das Team mit dem jüngeren Hund.
  3. Alle Resultate müssen vom gleichen Team (Hundeführer/in und Hund) erzielt werden.
  4. Über die Anzahl der MannschaftsteilnehmerInnen entscheidet der Vorstand des VBSÖ. Die 5 erstgereihten Teams (2 aus 5 Regelung) werden nominiert. Der Reservestarter, der 6. Platzierte der Qualifikationsliste wird rechtzeitig vom VBSÖ Vorstand informiert, ob eine Entsendung lt. FMBB Reglement möglich ist.
  1. Weiters haben der Präsident, Vizepräsident , die Ausbildungsreferenten oder die jeweiligen Mannschaftsführer, bei ersichtlicher Erkrankung oder Verletzung eines qualifizierten Hundes für einen internationalen Bewerb, auch gegen die Einsicht des Hundeführers, aus tierschutzrelevanten Gründen, das Recht, einen Tierarzt zu benennen und ein ärztliches Attest im Beisein der oben genannten Personen einzuholen! Die Kosten dafür werden vom VBSÖ getragen!
  1. Die Nominierung in die jeweilige Mannschaft des VBSÖ, zu vorgenannten Veranstaltungen, erfolgt prinzipiell nach Qualifikationsmodus.

Bei schwerwiegenden disziplinären Gründen oder Verfehlungen jeglicher Art, hat der Vorstand des VBSÖ jedoch die Möglichkeit, von einer Nominierung Abstand zu nehmen und gegeben Falls den nächstgereihten der Qualifikation vorzuziehen!

  1. Mit der Nominierung verpflichten sich die Mannschaftsmitglieder zur aktiven Teilnahme an offiziellen Terminen im Jahr der WM. Grundlose Absenzen können zum Ausschluss aus der IPO-Mannschaft führen.
  2. Eine allfällige finanzielle Unterstützung richtet sich nach den gültigen Bestimmungen des VBSÖ Vorstandes und wird den Mannschaftsmitgliedern bei der Nominierung bekannt gegeben.
  3. Die Mitgliedschaft im VBSÖ ist Voraussetzung für eine Teilnahme an den Ausscheidungen und an der WM. Gleichzeitig muss das Team 2 gemeldete Starts für den VBSÖ vorweisen.
  4. Der VBSÖ entscheidet abschließend und unwiderruflich.

So genehmigt an der Vorstandssitzung am 02.11.2018 in Inzing

 

Wir benutzen Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.