Qualifikationsmodus für die FMBB-Obedience-Weltmeisterschaft 2024


Für die FMBB-Obedience-Weltmeisterschaft 2024 hat der VBSÖ-Obedience-Spartenbeauftragte
in Absprache mit dem VBSÖ-Leistungsreferenten folgenden Qualifikationsmodus für die
FMBB-Obedience-Weltmeisterschaft 2024 beschlossen:
OB 1, OB 2, OB 3
Qualifikationskriterien:
Hundeführer/in Mitglied im VBSÖ
- Hund eingetragen im ÖHZB (als Belgischer Schäferhund, FCI-Nr. 15)
- mindestens 2 Antritte mit der Mindestnote „Sehr gut“ in der betreffenden Klasse
im Zeitraum vom 1.5.2023 bis 17.3.2024, davon ...


- ... muss ein Antritt mit der Mindestnote „Sehr gut“ bei einer Veranstaltung im Rahmen
einer FCI-Obedience-WM-Ausscheidung (ÖKV-Cup) erbracht werden:
(1) 5./6. August 2023 – ÖGV Wienerwald (NÖ)
(2) 30. September / 1. Oktober 2023 – ÖRV Grafenwörth (NÖ)
(3) 21./22. Oktober 2023 – ÖHV Berndorf (NÖ)
(4) 11. Februar 2024 – Halle DSC Ebreichsdorf (NÖ)
(5) 16./17. März 2024 – ÖGV Anger (ST)


- ... das zweite „Sehr gut“ darf nach freier Wahl bei einer der oben angeführten
Veranstaltungen (ÖKV-Cup) oder auf einer ÖKV-Obedience-Landesmeisterschaft
erbracht werden.
Weiters muss mindestens ein Antritt in der betreffenden Klasse für den VBSÖ erfolgt
sein. Dies kann entweder einer der oben genannten zwei Qualifikationsergebnisse oder
ein weiteres drittes Ergebnis sein.
Insgesamt kann der VBSÖ maximal 12 Obedience-Teams zur FMBB entsenden, also 6 Teams in
Klasse 3, 3 Teams in Klasse 2 und 3 Teams in Klasse 1. Sollten in Klasse 3 weniger Teams die
Qualifikation schaffen als Startplätze zur Verfügung stehen, werden diese Startplätze auf die
unteren Klassen aufgeteilt (wobei hier gilt: Klasse 2 vor Klasse 1).
Bei der Reihung von Teams in derselben Klasse entscheidet das höchste Einzelresultat aus der
FCI-Obedience-WM-Ausscheidung (ÖKV-Cup).
Die endgültige Entscheidung über eine Teilnahme an der FMBB-Obedience-WM
obliegt nach Vorschlag durch den OB-Spartenbeauftragten dem Vorstand des VBSÖ.
Sollte die FMBB-Weltmeisterschaft 2024 abgesagt werden, bleibt die Qualifikation nicht für das
nächste Jahr erhalten, es müssen dann die neuen geltenden Qualifikationskriterien für 2025
erfüllt werden.
Über eine etwaige finanzielle Förderung und deren Höhe entscheidet der Vorstand des VBSÖ.
Starter/innen in der OB 1 und OB 2 haben ihre Kosten auf jeden Fall selbst zu tragen.
Die Nachweise (Kopie Leistungsheft) sind bis spätestens 18. März 2024 an den VBSÖ-
Spartenbeauftragten Mag. Christian Steinlechner zu senden (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

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